SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Seit dem 1. Juli 1998 ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Pflicht, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind.
Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:
In der Planungsphase
- Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
In der Ausführungsphase
- Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Nach Fertigstellung:
- Fertigstellung und Übergabe der Baumerkmalsakte an den Bauherrn
Wir erstellen für Sie gerne ein Angebot zur Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordination. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf !